Für 82 millionen menschen setze ich mich schon seit sehr vielen jahren im deutschen bundestag und im deutschen bundesrat in berlin für mehr patientenRECHTE und MEHR rechtsschutz ein,  um den rechtsfrieden wieder herzustellen für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger in der Bundesrepublik Deutschland, die es auch verdient haben, dass man alle menschen menschenrechtswürdig behandelt. so schreibt es JA auch das GRUNDGESTZ VOR. LEIDER WERDEN ABER IN Deutschland die Grundrechte immer weniger beachtet in sämtlichen berEichen, auch bei der Justiz !!! FATALE FOLGEN SIND DAS ERGEBNIS FÜR GRUNdRECHTSVERLETZUNGEN. " der Staat haftet NICHT " !!! 

mein sehr leidvolles und sehr MAKABEREs LEBENSEREIGNIS !

DER EINZELKAEMPFER UND  SEIN  JAHRHUNDERT - JUSTIZSKANDAL

Im Jahre 2003 begann für mich ein sehr stark einschneidender Lebensabschnitt !!! Es begann mit einer akuten eiterigen Erkrankung beider Kieferhöhlen, beider Stirnhöhlen, der Siebbeinzellen und multiblen  Zahnwurzelgranulomen. Für einen dringenden medizinisch notwendigen stationären Klinikaufenthalt benötigte ich von meiner Krankenversicherung eine sofortige Deckungszusage, für eine dringende medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung.

 

Die Krankenversicherung hatte mich sofort zuerst einmal auf eine nur ambulante Heilbehandlung  verwiesen, mir sofort die Deckungszusage zeitgleich vorsätzlich verweigert, obwohl ich meiner Versicherung eine Verordnung mit akuten Diagnosen " FÜR EINEN DRINGENDEN MEDIZINISCH NOTWENDIGEN STATIONÄREN KRANKENHAUSAUFENTHALT ", und mehrere Befunde von verschiedenen  Fachärzten umgehend eingereicht hatte !!!

 

All meine eingereichten Unterlagen reichten der Krankenversicherung nicht aus, um mir eine Deckungszusage schnellstmöglich zu erteilen, um größeren Schaden von mir abzuwenden !!! 

 

Eine Sachbearbeiterin sagte bei einem Telefonat mit Ihr, zu mir wortwörtlich:  Eine KRANKENHAUSVERORDNUNG WÜRDE SIE NICHT INTERESSIEREN !!!  Bei einer Diagnose, wobei die Siebbeinzellen mit beteiligt sind, verbietet aber sogar das Sozialgesetzbuch Nr. V § 115 b der gesamten Ärzteschaft einen Patienten ambulant zu behandeln !!! Das interessierte aber meine Versicherung nicht.

 

Nach langem Hin und Her schlug mir aber meine Krankenversicherung dann selbst eine Klinik vor in die ich mich begeben sollte, verweigerte mir aber zeitgleich die Deckungszusage für den dringend,  medizinisch, notwendigen,  stationären Klinikaufenthalt !!!

 

Schließlich und letztendlich verweigerte mir meine Krankenversicherung, sage und schreibe ganze 11 lange Wochen vorsätzlich, die mir gesetzlich und rechtlich zustehende, und sofort zu erteilende Deckungszusage, für den damaligen dringenden medizinisch notwendigen stationären Klinikaufenthalt !!!

 

Der Klinikdirektor, der die Krankenhausverordnung ausgestellt hatte, versuchte auch noch mit dem Gesellschaftsarzt meiner Krankenversicherung telefonisch schnellstmöglich Kontakt aufzunehmen, um Ihm den " Ernst der Lage, von meinem mittlerweile schon sehr fortgeschrittenen und kritischen Gesundheitszustand " zu schildern.

 

Das Vorzimmer der medizinischen Abteilung meiner Krankenversicherung teilte dem Klinikdirektor mit,  dass der Gesellschaftsarzt mit Ihm kein Gespräch führen möchte !!!

 

Die Krankenversicherung äusserte sich mit dem menschenverachtenden, und dem " sehr äusserst geschmacklosen Zitat ",  " Der Versicherungsnehmer will sich wohl eine Ringelblumensalbe in einer Kurklinik in seinen Arsch reinschmieren lassen !!!

 

Veröffentlicht ist das sehr anmaßende, und sehr äusserst menschenrechtsverletzende Zitat, in der Focus-Ausgabe Nr. 12 vom 19.03.2007 auf Seite 158-166. Die damalige Titelgeschichte hies beim Focus, die großen Ver(un)sicherer, es war eine 12-seitige Geschichte im Wirtschaftsteil, über die Willkür der Versicherungslobby, und das schon sehr strafrechtlich relevante Verhalten, bei meinem äusserst makaberen Fall, ausgelöst durch meine Krankenversicherung im Jahre 2003 !!! 

 

Auf dem Videokanal bei YouTube kann man unter der Titeleingabe:   "Versichert und Verschaukelt"     

            

 https://www.youtube.com/watch?v=ijNwsbY5V0I

 

meinem makaberen und leidvollen Fall erleben.

 

Bei 3 sat ist mein äussert dramatischer Fall ebenfalls zu sehen, unter der Titeleingabe versichert und verschauckelt, um die misteriösen Machenschaften meiner Krankenversicherung kennenzulernen !!!

 

Die damalige vorsätzliche Deckungszusageverweigerung erfüllte den Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung, und der unterlassenen Hilfeleistung !!!

 

Bis dato heute hatte man noch nicht gegen die verantwortlichen Leute meiner Krankenversicherung,  wegen der beiden oben genannten Straftatbestände  nicht wirklich ernsthaft ermitteln wollen, und wird auch nicht ermittelt, ein Riesenskandal !!!

Zu groß ist der Einfluss der mächtigen Versicherungswirtschaft bei uns Deutschland !!!

Das Unglaubliche geschah schließlich und letztendlich dann im Jahre 2004, dreister geht es wohl nicht mehr !!!

 

Da für mich nochmals eine dringende, medizinische, notwendige und stationäre Heilbehandlung indiziert wurde von mehreren Fachärzten, und auch von dieser Spezialklinik, in der ich 5 Wochen beim 1. Klinikaufenthalt operiert und therapiert wurde. Die Anfrage bei meiner Krankenversicherung für den 2. Klinikaufenthalt, eine Deckungszusage erteilt zu bekommen, führte meine Anfrage unglaublich am 23.01.2004 zur fristlosen Kündigung meines langjährigen Versicherungsvertrages. Diese war rechtlich und gesetzlich in keinster Weise gerechtfertigt !!!

 

Da ich ja schon schwerst vorgeschädigt war, durch das damalige vorsätzliche willkürliche Verhalten meiner Krankenversicherung bei der 1. Deckungszusagenverweigerung, blieb mir nur noch der Rechtsweg übrig, mir meinen Krankenversicherungsschutz, den man mir unrechtmäßig per fristloser Kündigung weggenommen hatte, im Zuge des Klageweges zurück zu bekommen. Nun begann der Kampf " David gegen Goliath ".

 

Gezwungermaßen blieb mir ja nur noch der Klageweg übrig, um meinen Krankenversicherungsschutz wieder zu erlangen, weil mehrere Versicherungsprobeanträge von verschiedenen Versicherungsgesllschaften negativ abgelehnt wurden, wegen den mir, zu Unrecht zugefügten Schäden meiner Krankenversicherung.

 

Da ich ja durch das vorsätzliche willkürliche Verhalten meiner Krankenversicherung bereits schon sehr stark vorgeschädigt wurde, war die Neuaufnahme in eine andere Krankenversicherung ganz und gar nicht mehr zu erreichen.

Die Begründung lautete jedesmal in den Ablehnungsschreiben, ich wäre ein zu sehr hohes Risiko für die Versicherungsgesellschaften, wegen meiner, von mir nicht verschuldeten erlittenen Vorschäden !!!

 

Die 1. Instanz am Landgericht Regensburg war sehr beschwerlich für mich, aber durch mein bescheidenes Mitwirken beim Gerichtsverfahren konnte ich schließlich und letzendlich ein Teilanerkenntnisurteil erreichen. Da ja ich zu Unrecht eine fristlose Kündigung von meiner Krankenversicherung am 23.01.2004 erhalten hatte, ging ich in die 2. Instanz, in die sogenannte Berufungsinstanz zum OLG Nürnberg, um dann Gerechtigkeit zu erlangen, und meinen zu Unrecht gekündigten Krankenversicherungsvertrag.

 

Ein zweiter medizinisch notwendiger stationärer Klinikaufenthalt wurde damals von mehreren Fachärzten als indiziert bescheinigt. Für den anstehenden Klinikaufenthalt benötigte ich wieder eine Deckungszusage, für die dringende, medizinische, notwendige und stationäre Heilbehandlung.

 

Diese Deckungszusageanfrage führte zur unglaublichen fristlosen Kündigung meines Krankenversicherungsvertrages, durch meine Krankenversicherung !!! Ein medizinisches Fachgutachten eines Bundesgutachters, eines vom Gericht bestellten HNO- Facharztes beinhaltete einen Satz in seinem Facharztgutachten, und dieser lautete wortwörtlich:

 

        " DER VERSICHERER NAHM ES BILLIGEND IN KAUF, DASS DER VERSICHERTE VERSTIRBT  ".

 

Dieser Satz war ja mehr als zutreffend, weil ja mir die gesetzlich, rechtlich zustehende, und die mir sofort zu erteilende Deckungszusage für meinem damals dringenden, medizinisch, notwendigen und stationären Klinikaufenthalt vorsätzlich 11 Wochen von meiner Krankenversicherung verweigert wurde !!!

 

Dieses medizinische Fachgutachten wurde meiner Krankenversicherung beim OLG Nürnberg dann zum Verhängnis.

Am OLG Nürnberg geschah dann das " Aussergewönliche ". In der 2. Instanz, in der sogenannten Berufungsinstanz konnte ich ein äusserst aussergewöhnliches Urteil, ein sogenanntes Stuhlurteil mit dem Az.: OLG 8 U 527/05, gegen Europas größte Versicherungsgesellschaft erzielen.

 

Dieses sogenannte Stuhlurteil wurde dann im Versicherungsheft - VersR - Heft Nr. 9 am 20. März 2008 auf  der Seite 388/389 mit dem Leitsatz  "Krankheitskostenversicherung " veröffentlicht.

 

In der unabhängigen monatlichen Informationsschrift für Versicherungsrecht und Schadenersatz r + s vom 15.Oktober 2010 Seite 397 bis 402 Ausgabe 10/2010, 37. Jahrgang ist von " MENEM SEHR MAKABEREN FALL" berichtet worden. Auf Seite 398, in der linken Seitenhälfte kann man sehr detalliert nachlesen, zu meinem sehr makaberen und sehr leidvollen Fall vom Jahre 2003.

 

Seit dem 3. Durchführungsgesetz, dass am 12. Dezember 1994 in Brüssel beschlossen wurde, dürfen sich die Versicherer in ganz Europa selbst kontrollieren, dass ist mir persönlich ein vollkommenes "Rätsel", wie dieser Beschluss zu stande kam ???

 

Eine Rückführung dieses Beschlusses ist dringends notwendig !!! Daran arbeite ich ja schon hartknäckig seit Jahren in Brüssel. Es gibt seit dem Brüsseler Beschluss keine Krontollmöglichkeiten mehr über die fraglichen Machenschaften der sämtlichen Versicherungsgesellschaften Europas !!!

 

Am 31. Januar 2013 war das " SCHIER FAST UNEREICHBARE IM DEUTSCHEN BUNDESTAG IN DER 2. und 3. LESUNG ENDLICH WAHR GEWORDEN " !!!

 

Das Vesicherungsvertragsgesetz hatte durch meine jahrelange Hartknäckigkeit im Petitionsausschuss, im Bundesjustizministerium, aber auch in den sehr aufreibenden Gesprächen mit sehr vielen Abgeordneten, und mir sehr wichtigen Referentinnen und Referenten in den vielen Bundestagsbüros, einen ganz wichtigen Absatz 8 bekommen.

 

Dieser Absatz 8 bringt für 45 Millionen Krankenversicherte mehr Versicherungs - und Rechtsschutz für die zukünftigen Leistungsfälle. Das war ein ganz schönes Stück Arbeit die Novellierung des § 192 Abs. 8 des Versicherungsvertragsgesetzes.

 

Am 01. Februar 2013 hatte das ZDF in den Heute - Nachrichten mein Gesetz mehrmals an diesem Tag ausgestrahlt. Für 45 Millionen Krankenversicherte hatte ich jahrelang gegen die Versicherungslobby im Deutschen Bundestag gekämpft, dass die Versicherungslobby nie wieder einem Versicherungsnehmer so MENSCHENRECHTSVERACHTEND mitspielen kann, wie es meine Krankenversicherung im Jahre 2003 mit mir betrieben hatte !!!

 

Das Bundesgesetzblatt Nr. 20 beschreibt nun, dass alle Versicherungsgesellschaften jetzt sofort die Deckundszusage erteilen müssen, wenn es dringlich ist, ansonsten innerhalb 2 Wochen nach Anfrageneinreichung. Es soll nie mehr so passieren, wie es mir damals passiert ist, und ich dadurch irreparable schwerste Schäden erlitten hatte, und unerträgliche rasende Dauerschmerzen daraus resultierten !!!

Quelle:  you tube -Beitrag:  ZDF-Heute-Nachrichten-Sendung vom 01. Februar 2013 um 12.00/17Uhr.     Bundestagsbeschluss vom 31. Januar 2013 für mehr Rechte, Sicherheit,Gewissheit und mehr Schutz für 45 Millionen Krankenversicherte in  Deutschland, sowohl für Privat-, als auch für viele Zusatzversicherte.


8 jahrelange und sehr beschwerliche Kämpfe gegen die mächtige Versicherungs - und Billionenlobby, hatten sich schließlich und letztendlich am 31. Januar 2013 doch gelohnt !!!

Der Deutsche Bundestag in Berlin stimmte meinem Gesetzgebungsverfahren, der Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes ( VVG ) am 31. Januar 2013 im Plenum zu.

 

Das Versicherungsvertragsgesetz, bestehend schon seit dem Jahre 1908, bekam am 31. Januar 2013  durch mein lanjähriges und hartknäckiges  Engagement, eine schon längst überfällige Gesetzesnovellierung, die jetzt Leben retten kann, und vermeidbare Schäden von Millionen Krankenversicherten  abwenden wird !!!

 

Dem § 192 des Versicherungsvertragsgesetzes ( VVG ) konnte ich tatsächlich einen sehr wichtigen und lebensrettenden Abs. 8 anfügen.

 

" Siehe meinen beinahe tödlich ausgegangenen, sehr makaberen und sehr menschenrechtsverletzenden  Fall vom Jahre 2003, wie ich beinahe mein linkes Augenlicht verloren hätte, wegen vorsätzlicher Willkür, wegen der vorsätzlichen Körperverletzung und der unterlassenen Hilfeleistung meiner Versicherung !!! "

 

                2 untenstehende Links bei you  tube erklären meinen sehr skandalösen Fall :

1.) Deckungszusage für Heilbehandlungen muss schneller erfolgen     ZDF - Nachrichten vom 01.02.2013

 

2.) versichert und verschauckelt              Bei 3 SAT am 10. Februar 2014 ausgestrahlt

 

Der Münchner Merkur hatte meinen Fall in der Printausgabe Nr. 6 auf Seite 28, am  Donnerstag, den 09. Februar 2014, als den " brisanten Fall von Horst G. " beschrieben.

In dieser Ausgabe hatte der Münchner Merkur mir zu liebe einen Hinweis auf die 3 sat - Sendung vom 10. Februar 2014 um 20.15 Uhr extra mit roter Schrift in die Zeitung gesetzt, mit dem Titel - Hinweis:

 

Morgen Abend läuft auf 3 sat um 20.15 Uhr die Sendung " Versichert und verschauckelt ", in der auch Horst G. zu Wort kommt.

 

Dieser oben genannte Abs. 8 des Versicherungsvertragsgesetzes ( VVG ) bringt für 45 Millionen Krankenversicherte in Deutschland jetzt mehr Sicherheit, Schutz,  Rechte und mehr Chancen am Leben zu bleiben, wenn der Versicherungsfall und der Leistungsfall eingetreten ist !!!  

1.)  Deckungszusage für Heilbehandlungen muss schneller erfolgen     ZDF-Heute-Nachrichten                http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=aY_p4BZbaLA#t0


2.)  versichert und verschauckelt         3 SAT

https://www.youtube.com/watch?v=ijNwsbY5V0I