Das Bundesgesetzblatt Nr. 53 Teil I vom 21. Oktober 2011 Seite 2082 beschreibt die Änderung der Zivilprozessordnung, damit wurde endlich wieder fast nach knapp 10 Jahren ein Rechtsmittel eingeführt bei Zurückweisungsbeschlüssen." Die neue Fassung des § 522 ZPO war leider nicht die idialste Lösung ". 

Diese Änderung der Zivilprozessordnung war mehr als schon längst überfällig, nach der , im Jahre 2002 sinnlos geschaffenen Zivilprozessordnung, die den existenzvernichtenden § 522 Abs. 2 und 3 ZPO a.F. beinhaltete, der kein Rechtsmittel in der 2.Instanz mehr zulies !!!  Die erste Instanz war sozusagen vor dem 21. Oktober 2011 , die letzte Instanz !!!


" DIE FRÜHERE REGELUNG VON 01. JANUAR 2002 AN, WAR  MENSCHENRECHTSVERLETZEND UND  VERFASSUNGSWIDRIG !!! "  " RECHTSMITTELBESCHNEIDUNG UND RECHTSWEGVERKÜRZUNG !!! "

 

1.)  Mit sehr viel Engagement und Mühe erreichte ich endlich dann für 82 Millionen rechtschaffenen und rechtssuchenden Bundesbürgerinnen und Bundesbürger Deutschlands am 21. Oktober 2011 im Deutschen Bundestag und Bundesrat in Berlin ein Rechtsmittel, eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde, die es ja bei Urteilen schon immer gab, nur nicht bei Beschlüssen !!!

 

2.)  Für Restitutionsklagen nach § 580 Abs. 8 ZPO konnte ich die Frist von 5 Jahren bei § 586 Abs. 2 Satz 2 ZPO gänzlich abschaffen !!!

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpoTo=bgbl11

 

3.)  Die von mir geschaffene Zivilprozessänderung hatte die ARD-Ratgeber-Recht- Redaktion zum Anlass genommen, meine Gesetzesänderung am 30. Juli 2011 um 17.03 Uhr in einem ARD-Ratgeber-Recht-Beitrag von 8.17 Minuten zu senden !!! 


                                                Das Bundesgesetzblatt Nr. 20 vom 30. April 2013 lautet wie folgt:

 

                 " Änderung und Novillierung des Versicherungsvertragsgesetzes, dass es schon seit 1908 gibt ".

 

Der § 192 VVG bekam durch mein unermüdliches, uneigennütziges und lanjähriges Engagement im Deutschen

Bundestag und im Deutschen Bundesrat einen zusätzlichen Absatz 8, der auch ganz sicher Leben retten kann !!!

 

                  " DEN AUSSERORDENTLICHEN  UND DEN ÄUSSERST SEHR WICHTIGEN ABSATZ 8 DES § 192 VVG´S " !!!

 

Dieser Absatz Nr. 8 verplichtet jetzt alle Versicherungsgesellschaften in Deutschland, die Deckungszusage für eine Heilbehandlung bei Dringlichkeit sofort zu erteilen bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung, ansonsten in 2 Wochen, spätenstens aber in 4 Wochen !!!

 

Wird die Deckungszusage bei Dringlichkeit nicht sofort erteilt, tritt sogar die " Beweislastumkehr "  in Kraft !!!

 

Der Absatz Nr. 8 des VVG´S kann somit dazu beitragen, dass der Versicherte nie mehr in eine so exstremst kritischste Situation kommt, wie ich damals im Jahre 2003 gekommen war, durch das strafrechtliche vorsätzliche Verhalten meiner Krankenversicherung. Dieses menschenunwürdige Verhalten hatte für mich fatalste und schlimmste Dauerfolgen mit unerträglichen Dauerschmerzen !!!            

Diese sehr wichtige und sehr lebensnotwendige Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes § 192 Abs. 8 des VVG´S, die am 31. Januar 2013 im Deutschen Bundestag beschlossen wurde, nahm das ZDF-Hauptstadtstudio in Berlin zum Anlass , dass man am 01. Februar 2013 meine, die von mir sehr mühsam geschaffene Gesetzesänderung für 45 Millionen Krankenversicherten in Deutschland, in den ZDF-Heute-Nachrichten mehrmals gesendet hatte !!! 

 

Nach dem schmerzhaften und kriminellen Ereignis vom Jahre 2003 hatte ich mir geschworen, falls ich  jemals noch einmal lebendig aus der Spezialklinik wieder nach Hause komme, dann werde ich ein wasserdichtes Gesetz schaffen, für die vielen Millionen Krankenversicherten in Deutschland, dass man  "absolut keinem Versicherten nicht mehr so übel mitspielen kann, wie mir damals meine Krankenversicherung sehr übel mitgespielt hatte " !!!

 

Irreparable Dauerschäden und unerträgliche Dauerschmerzen bis zu meinem Lebensende sind das Ergebnis der schon, sehr strafrechtlichen relevanten damaligen Verhaltensweisen meiner Krankenversicherung !!!

 

Link zu den ZDF - Heute - Nachrichten vom 01. Februar 2013 um 12.00 Uhr und um 17.00 Uhr

http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=aY_p4BZbaLA#t=0


Das Bundesgesetzblatt Nr. 62 Teil I Seite 3788 Punkt 18 und 19 beschreibt " EINE GANZ BESONDERE UND JETZT GERECHTERE GESETZESLAGE FÜR DIE VIELEN GESCHÄDIGTEN OPFER ".

Am 05. Juli 2013 wurde im Deutschen Bundesrat in Berlin die Novellierung des § 555 ZPO und § 565 ZPO beschlossen.

Endgültig können jetzt die Bundesrichterinnen und Bundesrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe,  durch diese schon längst fällige gesetzliche Regelung Grundsatzurteile verkünden, dies ging ja leider nicht in der Vergangenheit.


Das Bundesgesetzblatt Nr. 42 Teil I vom 29. Juli 2013 Seite 2665 Artikel 3 / 8 /   Änderung des Gerichtskosten-Gesetzes unter Punkt 8:  § 12 Abs. 4 c GKG

Dieses Gesetz hatte ich für 82 Millionen rechtschaffenen und rechtssuchenden Bundesbürgerinnen und Bundesbürger Deutschlands mit sehr hohen Energieaufwand schaffen können !!! 

Diese Gesetzgebung kommt für die nationale Restitutionsklage nach § 580 Nr. 8 ZPO besonders in Frage, weil man als rechtssuchender Mensch eh schon einmal in die die Gerichtskasse einbezahlen musste, und jetzt durch dieses von mir, mit viel Mühe geschaffenes Gesetz, nicht noch ein zweites Mal vorleisten muss für die Gerichtskasse bei einem Gerichtsverfahren im Zivilprozess.