Pressedienst der Bundestagsfraktion DIE LINKE

IM BUNDESTAG

 

Pressemitteilung vom 28.10.2011 vom früheren MdB Herrn Wolfgang Neskovic

und ehemaligen Bundesgerichtshofrichter in Karlsruhe.

 

Bitte den Link anklicken:

http://www.linksfraktion.de/pressemitteilungen/aenderung-zivilprozessordnung-buergereinsatz-verdanken/


Der frühere Bundesabgeordnete, Herr Wolfgang Neskovic begrüßte mich bei seiner Plenarrede am 05. März 2009, indem er seine Rede im Plenum im Deutschen Bundestag mit den Folgenden Worten begonnen hatte:

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren ! Sehr geehrter Herr Glanzer !

 

Nachlesen kann man die persönlche Benennung meiner bescheidenen Wenigkeit, bei dem Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages in Berlin mit der Plenarprotokollnummer, Nr. 16/208 auf der Seite 22446, wie der frühere MdB, Herr Wolfgang Neskovic seine Rede am Rednerpult im Plenum begonnen hatte.

Auszug:              

Deutscher Bundestag- 16. Wahlperiode -208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den
5. März 2009 //  22446

Wolfgang Neskovic für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)

Wolfgang Neskovic (DIE LINKE):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Sehr geehrter Herr  Glanzer!
Der FDP-Gesetzentwurf verdient zwar Zustimmung. Er greift jedoch erkennbar zu kurz. Das liegt daran, dass in ihm die Veränderungen  des Berufungsrechts, die zum
1. Januar 2002 in Kraft traten, grundsätzlich akzeptiert werden. Das damalige Gesetz der rot-grünen Koalition nannte sich Reformgesetz.

Man hat mit diesem Reform­gesetz jedoch das Recht der Berufung nicht reformiert, sondern deformiert.


Eine Reform erkennen Sie daran, dass sie den Men­schen nützt.

 

Dieses Gesetz nützt den Menschen nicht, weil es die Möglichkeiten der Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung drastisch einschränkt. Ursprünglich hat die Zivilprozessordnung den Zweck verfolgt, mit der Berufung die Erneuerung und Wiederholung des Rechtsstreits vor einem neuen Richter zu ermöglichen, frei nach dem Motto: Neues Spiel, neues Glück.

 

Das konnte man sogar als Nichtjurist verstehen. Diese Regelung galt für mehr als 100 Jahre.

 

Dann hat die rot-grüne Koalition einen Änderungsbedarf entdeckt, von dem der Richterkollege Egon Schneider meinte:


Wir haben eine Reform des Zivilprozessrechts bekommen, die niemand brauchte und niemand wollte ...!


In einem Fachbuch über die Berufung heißt es hierzu wörtlich:


Die von der juristischen Praxis und großen Teilen der Lehre als überflüssig und rechtsschutzverkürzend abgelehnte Neukonzeption der Berufung hat
keine entscheidenden Verbesserungen, dafür aber viele Schwierigkeiten gebracht.


Diese Kritik ist vernichtend. Ich wiederhole:

Die Neukonzeption der Berufung ist überflüssig, rechtsschutzverkürzend,
bringt keine Verbesserungen, aber viele Schwierigkeiten.

 

Quelle: Protokoll/DBT