Bettelarm und sehr hoch verschuldet, wegen der vorsätzlichen Willkür bei meinen 4 Gerichtsverfahren, wegen Schadensersatzforderungen - und Schmerzensgeldforderungen. " In 4 Gerichtsverfahren  wurde mir ständig bei Gericht  vorsätzlich das rechtliche Gehör ( Artikel 103 Abs. 1 des Grundgesetzes ) verweigert ", und deswegen hatte ich fatalste Folgen erleiden müssen, die mich bis an mein Lebensende begleiten.  Der Jahrhundert - Justizskandal !!!

Wenn Unrecht zu Recht wird!!!

1. ) KAPITEL: DURCH DIE VORSÄTZLICHE WILLKÜR BEI MEINEN GERICHTSVERFAHREN AN DEN DEUTSCHEN GERICHTEN, UND AUCH BEIM EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE IN STRAßBOURG VERLOR ICH MEINE EXISTENZ, UND BIN DESWEGEN SEHR HOCH VERSCHULDET !!!  

 

Nicht nur die komplette Existenz zu verlieren,  sondern auch noch zusätzlich sehr hoch verschuldet zu sein, dass möchte sicherlich  keiner von den Richterinnen und Richtern, die mir durch ihre vorsätzlichen und willkürlichen Vorgehensweisen bei meinen Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeldforderungen bei meinen Gerichtsverfahren, mir den äusserst sehr leidvollen, und den äusserst sehr schmerzhaften Zustand beschert hatten, und mir deswegen die riesigen Schuldenberge entstanden sind, DIE MICH SICHER NOCH BIS ZU MEINEM LEBENSENDE BEGLEITEN WERDEN !!! ( siehe Presseartikel von- der westen.de vom 09.11.2015 um 06.31 Uhr  Titel:   WIE EIN SCHWERKRANKER IM ALLEINGANG DREI GESETZE UMKREMPELT ).


http://www.derwesten.de/politik/wie-ein-schwerkranker-im-alleingang-drei-gesetze-umkrempelt-id11229980.html 

 

Der Deutsche Staat haftet bis heute nicht für zu Unrecht erlassene Fehlbeschlüsse, wie z.B. der Fehlbeschluss  von mir, erlassen am 26.02.2008 beim OLG Nürnberg mit dem Az.: 8 U 1823 / 07, der mit vorsätzlicher und willkürlicher  Anwendung ohne Rücksicht auf Verluste,  durch den damaligen existenzvernichtenden § 522 Abs. 2 und 3 ZPO a.F. produziert wurde, mit fatalsten Folgen !!!

 

Der Fehlbeschluss bescherte mir den kompletten und totalen existenziellen finanziellen Ruin und zusätzlich noch einen riesigen Schuldenberg, der mich sicherlich noch bis zu meinem Tode begleiten wird,  ein sprichwörtlicher " Jahrhundertjustizskandal ", so beschreiben ihn schon mehrere Printmedien !!!

Bei komplexen Streitigkeiten durfte der § 522 Abs. 2 und 3 ZPO a.F. auf keinen Fall angewendet werden, so steht es in einem vertraulichen Schreiben des Bundesjustizministeriums in Berlin vom 04. März 2008,  an den damaligen Rechtsausschussvorsitzenden der CDU/CSU Fraktion. Dieses Schreiben liegt mir vor !!!

 

Ebenfalls haftet der Deutsche Staat nicht, bei zu Unrecht erlassenen Fehlurteilen, mit fatalen Folgen !!!    

Wer unterstützt die vielen Justizopfer in Deutschland, die ihre Existenz verloren haben, durch diese Willkür ???

 

Ebenfalls haftet der Deutsche Staat nicht bei zu Unrecht erlassenen Fehlrteilen !!!  Der Staat muss haften.

  

Durch die damalige angewandte vorsätzliche Willkür bei meinen Gerichtsverfahren ist ein " ausserordentlicher  Jahrhundertjustizskandal enstanden " !!!    Wo bleibt hier der " Deutsche Rechtsstaat " ??? Wer haftet ??? Die Justiz muss reformiert werden, um der vorsätzlichen Willkür begegnen zu können. Man muss endlich gesetzlich baldmöglichst die sehr hohen Hürden der Rechtsbeugung regeln !!!

 

Für meine sehr wohl berechtigten Schadenersatz-und Schmerzensgeldanspruchforderungen gegen die Verursacher meiner irreparablen Dauerschäden, und die daraus resultierenden unerträglichen Dauerschmerzen, hatten überhaupt keine Erfolgsaussichten erlangen können, weil mehrere vorsätzlich begangene Verfahrensfehler damals bei den Gerichten vollzogen worden sind. Dadurch entstand mir ein eklatanter, menschenrechtsverletzender, kompletter, wirtschaftlicher,  existenzieller, totaler und finanzieller Ruin!!! Die Vorgehensweise bei meinen Gerichtsverfahren hatten einen rechtsbeugerischen Charakter.

                           " All dies hat mit Rechtsstaatlichkeit sicherlich nichts mehr zu tun " ???